Einschätzung der Gefährdung
Die Bundeszahnärztekammer sieht sich in der Verantwortung für die Gesundheit und das Wohlergehen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ebenso wie der Patientinnen und Patienten als auch der Zahnärztinnen und Zahnärzte in den zahnärztlichen Praxen. Dabei ist es ihr Anliegen, die Gefährdungslage bezüglich Corona-Infektionen realistisch einzuschätzen.
Die vorliegenden internationalen Informationen deuten darauf hin, dass es keine Hinweise auf besondere Infektionsrisiken in zahnärztlichen Praxen und für das zahnärztliche Behandlungsteam selbst gibt. Demgegenüber stehen Tausende, die sich im allgemeinmedizinischen Bereich und in Kliniken infiziert haben.
Auf Grundlage der derzeit zur Verfügung stehenden Informationen führen wir die äußerst geringe Infektionsrate im zahnärztlichen Bereich auf die konsequente Umsetzung der klassischen Schutzmaßnahmen zurück. Vor diesem Hintergrund sind die zahnärztlichen Teams nicht die gefährdetste Gruppe und nicht „Hotspots“ oder „Superspreader“, wie häufig behauptet wird.
Unser Corona Hygienekonzept
- Während der gesamten Patientenbehandlung werden Brille/ggf. Schutzvisiere, Mund-Nasen-Schutz und Handschuhe getragen. Nur durch den ordnungsgemäßen Sitz und die Einhaltung der Griffdisziplin bleibt Barrierefunktion der Schutzkleidung gewährleistet.
- In den Behandlungspausen werden die empfohlenen Mindestabstände zwischen den Mitarbeiter/innen eingehalten werden.
- Auf jede körperliche Begrüßung wird verzichten.
- regelmäßiger Luftaustausch durch Stoßlüften in dem Räumen.
- Patienten werden dazu angehalten, sich die Hände 1. nach dem Betreten und 2. vor dem Verlassen der Praxis zu desinfizieren.
- Jede/r Mitarbeiter/in trägt in der ZA-Praxis einen Mund-Nasen-Schutz - auch im Gespräch miteinander.
- Der Rezeptionsbereich wird durch eine flüssigkeitsdichte Abtrennung geschützt.
- Behandlungsplanungen und Termine organisieren wir so, dass die Abstandsregeln im Rezeptions- und Wartebereich eingehalten werden können.
- Begleitpersonen erwachsener Patienten sollten außerhalb der Praxis warten.
- Die Anzahl der wartenden Personen wird möglichst soweit beschränkt, dass diese einen angemessenen Abstand halten können.
- Patienten sollten beim Betreten und innerhalb der Praxis einen Mund-Nasen-Schutz tragen.
- Spielzeug wurde aus dem Wartebereich entfernt.